Beratung als
Brandschutzbeauftragter
"Zertifizierter Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen."
Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber nach §3 ArbSchG, §10 ArbSchG sowie der ArbStättV den Arbeitsschutz zu gewährleisten und entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Durch die Beratung und Betreuung eines externen Brandschutzbeauftragten sichern Sie sich und Ihren Mitarbeitern ein konsequentes Brandschutzmanagement. Ob es das Erkennen und Verbessern von brandschutztechnischen Mängeln ist, die korrekte und ausreichende Platzierung von Feuerlöschern und Rauchmeldern oder das Kontrollieren der Flucht- und Rettungswege.
Als qualifizierter Brandschutzbeauftragter bin ich Ihr zentraler Ansprechpartner für alle anlagentechnischen, organisatorischen und baulichen Brandschutzfragen, um Brandrisiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Bei einem persönlichen Gespräch, berät ANORBA Brandschutz Sie gerne.
Ich helfe Ihnen unter anderem bei folgenden Aufgaben:
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen
- Beraten bei Gesprächen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle
- Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen